Tanzen in bester Gesellschaft
Mitgliedsbeiträge
Hier finden Sie eine Auflistung unserer monatlichen Mitgliedsbeiträge,
Stand 01.05.2023.
Ordentliche Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
Ordentliche Mitglieder, 8 Arbeitseinheiten p.a.
26,50 €
Ordentliche Mitglieder, 4 Arbeitseinheiten p.a.
33,00 €
Ordentliche Mitglieder, nur Linedance,
keine Arbeitseinheiten
20,00 €
Ermäßigt (Schüler, Studenten, Azubis, max. 27 Jahre)
mit 4 Arbeitseinheiten
20,00 €
Jugendliche Mitglieder
Jugendliche (ab dem voll. 14 Lj, Kinder m. Startbuch)
mit 4 Arbeitseinheiten ab 16 Jahre
20,00 €
Kinder (aktiv, ohne Startbuch, z.B. Kids, Mäuse)
12,00 €
Passive Mitglieder
Passive Mitglieder, auf Antrag an Vorstand,
frühestens zum jeweils nächsten Monatsersten
16,00 €
Fördernde Mitglieder
Fördermitglieder
8,50 €
Wechsel auf Fördermitglied nur zum Jahresanfang,
von Fördermitglied auf ordentliches Mitglied zum
nächsten Monatsersten
Eine Reduzierung des Beitrages ist im Einzelfall bei
entsprechend nachgewiesener Begründung durch den Vorstand
möglich.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder
s. Ehrenordnung
Gebühren
Saalmiete für Fremdpaare (pro Training)
8,00 €
Anmietung Vereinsheim für Veranstaltungen pro
Saal für Mitglieder pro Tag
30,00 €
Der Vorstand legt für Fremdvermietungen die Gebühren im
Einzelfall fest.
Der Vorstand kann im Einzelfall andere Gebühren und Preise
festlegen (z. B. bei Umsätzen
aus dem Bistro für die TSG, Eintritt etc.).
Bayernstraße 51 - 90765 Fürth / Stadeln
Arbeitseinheiten
Arbeitseinheiten
Arbeitseinheiten werden vom Vorstand per Aushang ausgeschrieben.
Über die geleisteten Arbeitseinheiten wird ein Verzeichnis beim
Vorstand geführt.
Mitglieder können sich schriftlich verpflichten, pro Jahr 4 oder 8
Arbeitseinheiten zu leisten. Die Erklärung muss bis 31. Dezember des
Vorjahres bei der TSG eingegangen sein (Mail an info@tsg-fuerth.de).
Bei neuen Mitgliedern kann die Erklärung mit dem Aufnahmeantrag
abgegeben werden.
Bis Jahresende nicht geleistete Arbeitseinheiten werden mit 20,00 € je
Arbeitseinheit abgegolten. Die Abgeltungsbeträge werden im
Folgejahr eingezogen.
Bei einem Wechsel/Neuzugang/Austritt innerhalb eines Jahres erfolgt
die Anrechnung anteilig (Anrechnung 2 bzw. 1 Arbeitseinheit je
Quartal).
Zugangskarten
Eine Zugangskarte kann jedes ordentliche Mitglied erhalten. Die
anfallenden Kosten sind nach
der Kartenübergabe in bar oder per Abbuchung zu entrichten:
Pfand
10,00 €
Unkostenbeitrag
15,00 €
Die Karte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verlust der
Karte ist sofort dem
Vorstand zu melden. Eine verlorengegangene Karte wird nur gegen
Zahlung des vollen
Betrages (Kostenbeitrag und Pfand) ersetzt.
Zugangskarten
Veranstaltungen
und Turniere